Allgemeine Informationen zum Fischereischein
Antrag Fischereischein
Infos zum Antrag eines Fischereischeines:
Folgende Unterlagen sind erforderlich für den Fischereischein:
- Ausgefüllter Antrag für den Fischereischein (Antrag siehe Anhang)
- Nachweis der bestanden Fischerprüfung (Zeugnis)
- Personalausweis oder Reisepass
- Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
- ggf. Führungszeugnis
Fischereischein auf Lebenszeit:
- mindestens 14 Jahre
- bestandenen Fischerprüfung
- Fischereigebühr: 35 €, Fischeiabgabe: je nach Alter (Einmalzahlung, siehe Tabelle)
Fischeischein auf Lebenzeit (5 Jahre):
- mindestens 14 Jahre
- bestandenen Fischerprüfung
- Fischereigebühr: Neuausstellunt 35 €, Verlängerung 5 €, Fischeiabgabe: 40 €
Jugendfischereischein (10 - 18 Jahren):
- ab 10 - 18 Jahren (ab 14 Jahren mit Prüfung wird Lebenszeit empfohlen)
- Fischen nur mit Begleitperson (Volljährig und bestandenen Fischerprüfung)
- Fischereigebühr: 5 €, Fischereiabgabe: 10 €
Jahresfischereischein für Touristen:
- volljährig
- ohne Wohnsitz in Deutschland
- Gültigkeit 3 Monate
- Fischereigebühr: 5 €, Fischereiabgabe: 7,50 €
Terminvereinbarung erforderlich!
So kann der Fischereischein vorbereitet werden und es entstehen dadurch keine langen Wartezeiten.
Bearbeitungszeit: max. 1 Tag
Ansprechpartnerin
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Zieringer,
Laura
Ansprechpartnerin
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+49 8505 9008 12 | +49 8505 9008 48 | E.01 | zieringer@buechlberg.de |